Verwaltung Mietwohnanlagen


Unsere Grundleistungen umfassen in

ökonomischer Hinsicht die

  1. Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  2. Erstellung einer Rechnungslegung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs

rechtlicher Hinsicht die

  1. Durchführung, Begründung und Abwicklung der Mietverhältnisse
  2. Durchführung, Begründung, Abwicklung und Überwachung von zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung erforderlichen und zweckmäßigen Verträgen
  3. Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers
  4. Abwägungen hinsichtlich der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung rechtlicher Schritte und gerichtlicher Verfahren, soweit rechtlich zulässig

technischer Hinsicht die

  1. Beratung des Eigentümers über die Notwendigkeit bzw. Zweckmäßigkeit üblicher Instandhaltungs-/ setzungsmaßnahmen sowie deren Einleitung und Überwachung
  2. Abwägungen hinsichtlich und Stellungnahmen zur Abnahme von Werkleistungen und der Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  3. Abwägungen hinsichtlich und Stellungnahmen zu Umbauten, Ausbauten und Modernisierungen


Außerdem bieten wir unseren Kunden bei Bedarf umfangreiche Zusatzleistungen, die mitunter auch folgende Tätigkeiten umfassen

in rechtlicher Hinsicht

  1. Die Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten sowie deren Durchführung nach den Regelungen des BGB und des WoBindG
  2. Die Beauftragung und Information eines Rechtsanwalts in sämtlichen Verfahren
  3. Die Vertretung des Eigentümers in Verhandlungen und bei Behörden, soweit zulässig
  4. Die Vorbereitung der Geltendmachung von Ansprüchen auf Restfertigstellung, Nachbesserung, Gewährleistung und Schadenersatz sowie die Beauftragung von Sonderfachleuten wie Gutachter und Rechtsanwälte.

in technischer Hinsicht

  1. Die Organisation und Überwachung baulicher Maßnahmen, die über eine reine Instandhaltung hinausgehen wie beispielsweise:
    • Umfangreichere Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen
    • Umbauten
    • Aus- bzw. Erweiterungsbauten
    • Umbauten zum Zwecke der geänderten Nutzung, der Erreichung einer höheren Wertigkeit des Objekts oder einer Grundrissänderung
    • Modernisierungen
  2. Die Teilnahme an Abnahmen von Werkleistungen
  3. Mitwirkung bei Versicherungsschäden, insbesondere der Schadensermittlung, -beseitigung und –abwicklung, ggf. unter Hinzuziehung eines Sonderfachmanns


Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen Ihnen gerne ein individuelles, unverbindliches Angebot!


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