Verwaltung Mietwohnanlagen


Unsere Grundleistungen umfassen in

ökonomischer Hinsicht die

  1. Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  2. Erstellung einer Rechnungslegung und Abwicklung des Zahlungsverkehrs

rechtlicher Hinsicht die

  1. Durchführung, Begründung und Abwicklung der Mietverhältnisse
  2. Durchführung, Begründung, Abwicklung und Überwachung von zur ordnungsmäßigen Bewirtschaftung erforderlichen und zweckmäßigen Verträgen
  3. Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers
  4. Abwägungen hinsichtlich der Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit der Einleitung rechtlicher Schritte und gerichtlicher Verfahren, soweit rechtlich zulässig

technischer Hinsicht die

  1. Beratung des Eigentümers über die Notwendigkeit bzw. Zweckmäßigkeit üblicher Instandhaltungs-/ setzungsmaßnahmen sowie deren Einleitung und Überwachung
  2. Abwägungen hinsichtlich und Stellungnahmen zur Abnahme von Werkleistungen und der Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
  3. Abwägungen hinsichtlich und Stellungnahmen zu Umbauten, Ausbauten und Modernisierungen

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